Lukas Epp. Rechtsanwalt.
Strafrecht
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Ich unterstütze Sie in folgenden Bereichen
Strafrecht
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Ihnen ist ein Anhörungsbogen zugestellt worden?
Sie sollen als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen?
Sie sind Geschädigter einer Straftat und fordern Gerechtigkeit?
Sie sind zu Unrecht verurteilt worden?
Je früher Sie Herrn Rechtsanwalt Epp in Ihrer Sache konsultieren, desto besser stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens respektive einen Freispruch. Denn nur wenn genügend Beweismittel gegen Sie vorliegen, darf ein Gericht Sie auch verurteilen. Das Stellen entlastender Beweisanträge und – wenn taktisch sinnvoll – der Hinweis auf das Schweigerecht zählen dabei zu den grundsätzlichen Aufgaben eines jeden Strafverteidigers.
Insbesondere steht Ihnen Herr Epp zur Seite bei:
– Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und Abgabenordnung (AO)
– Betäubungsmittelstrafrecht
– Ordnungswidrigkeiten
– Nebenklagen (Opfervertretung) einschließlich Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (sog. Adhäsionsverfahren)
– Pflichtverteidigungen
– Jugendstrafsachen
– Zeugenbeistand gem. § 68b StPO
– Anfechtung von Urteilen (Berufung, Revision, Sprungrevision)
Sozialrecht
Das Sozialstaatsprinzip ist verfassungsrechtlich in unserem Grundgesetz verankert. Aufgrund des Umfangs des Sozialrechts können wir mittlerweile auf zwölf Hauptgesetze zugreifen, ein weiteres tritt in Gänze erst Anfang 2024 in Kraft. Hinzu kommen viele Nebengesetze.
Das sozialrechtliche Mandat ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt, hierzu zählen namentlich beispielsweise die grundsätzliche Kostenfreiheit vor dem Sozialgericht oder der Meistbegünstigungsgrundsatz. Herr Rechtsanwalt Epp steht Ihnen bei der Prüfung, Beantragung und Durchsetzung sämtlicher Sozialleistungen gegenüber den Behörden zur Seite.
Allgemeines Zivilrecht
Unter Zivilrecht (von lateinisch civis = Bürger) werden die Streitigkeiten zwischen Menschen verstanden, die das alltägliche Leben mit sich bringt. Herr Rechtsanwalt Epp sorgt sich sowohl um die Durchsetzung als auch um die Abwehr von zivilen Ansprüchen.
Anders als im Straf- oder Sozialverfahren ist der Kläger als Anspruchsteller vor den Zivilgerichten in der Pflicht, den Sachverhalt schlüssig vorzutragen und entsprechende Beweise zu liefern (sog. Beibringungsgrundsatz). Für eine entsprechende Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und der anschließenden Durchsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Epp mit Rat und Tat zur Seite.
Schwerpunktmäßig wurden in der Vergangenheit überwiegend folgende Mandate durch ihn betreut:
– Kaufrecht (z.B. Autokauf)
– Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen jeglicher Art
– Rücktritt und Widerruf von Verträgen
– Reiserecht (Entschädigung bei Flugverspätung, Ausfall von Reisen,…)
– Werkvertragsrecht
– Maklervertrag
Über Lukas Epp
Herr Rechtsanwalt Epp studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld mit Stationen in München und Berlin. Nach dem Bestehen des Ersten Staatsexamens vor dem Oberlandesgericht Hamm absolvierte er den anschließenden Vorbereitungsdienst unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Paderborn. Die juristische Ausbildung vollendete er schließlich vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf.
Schwerpunktmäßig ist Herr Rechtsanwalt Epp Ihr Ansprechpartner in sämtlichen straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Daneben sorgt er sich um die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche. Eine Beratung kann neben Deutsch und Englisch auch in Spanisch erfolgen.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich.
Adresse
Heidenoldendorfer Str. 134
32758 Detmold
Weitere Tätigkeitsbereiche
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderungsrecht
– Arbeitslosengeld
– Insolvenzgeld
– Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
– Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Eintritt einer Sperrzeit
Behindertenrecht
– Feststellung der Behinderung
– Behindertenausweis, Grad der Behinderung (GdB)
Elterngeld
Grundsicherung / Sozialhilferecht
– Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld
– Leistungen für Bildung und Teilhabe
– Vorgehen gegen Sanktionen
Kindergeld (sowohl nach BKGG als auch nach §§ 31 f, 62 ff EStG)
Krankenversicherungsrecht
– Befreiung von der Versicherungspflicht
– Kündigung der privaten Krankenversicherung / Wechsel in die gesetzliche KV
– Leistungen der Krankenkasse
– Krankengeld
– Kostenerstattungen
– Medizinischer Dienst (MDK)
Opferentschädigung (nach dem OEG und ab 2024 nach dem SGB XIV)
bei schädigenden Ereignissen (z.B. Gewalttaten, Schutzimpfungen)
Pflegeversicherungsrecht
– Pflegegrad (vormals Pflegestufe)
– Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
– Pflegesachleistungen
– Pflegegeld
– Stationäre Pflege
– Pflegezeitgesetz (Pflege durch nahe Angehörige)
Rentenversicherungsrecht
– Leistungen zur Teilhabe (LzT)
– Altersrente
– Erwerbsminderungsrente
– Grundrente
– Witwenrente
– Waisenrente
Sozialversicherungsrecht
– Abgrenzung Beschäftigung / selbständige Tätigkeit
– Statusfeststellungsverfahren
– Beitragsrecht
Unfallversicherungsrecht, u.a.:
– Arbeitsunfall
– Wegeunfall
– Berufskrankheit
Vertretung und Prozessführung vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht und/oder Bundessozialgericht
Wohngeld
– Lastenzuschuss
– Mietzuschuss